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Bußgelder in Österreich

Während die Slowakei und die meisten europäischen Länder einen einheitlichen Bußgeldtarif haben, bildet Österreich eine Ausnahme. Die Höhe der Bußgelder wird von den einzelnen Regionen festgelegt. Auf den ersten Blick hat das undurchsichtige Bußgeldsystem seine eigenen Regeln.

Für slowakische Autofahrer gibt es zwei gängige Formen von Bußgeldern, nämlich Organstrafverfügung oder Bußgelder in Anonymverfügung. Fälle, in denen Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro verhängt werden, sind in Österreich eher die Ausnahme und werden bei erheblichen Verstößen gegen die Vorschriften verhängt, insbesondere bei aggressiver Fahrweise oder bei Missachtung eines bereits verhängten Bußgeldes.

System der Vergabe von Geldbußen

Bei gewöhnlichen Verkehrsdelikten wird in der Regel ein abgekürztes Strafverfahren gegen den Täter geführt, das heißt:

  • Organstrafverfügung
  • Anonymstrafverfügung – Per Post
  • Strafverfügung

Der Polizeibeamte oder die Verwaltungsbehörde entscheidet, ob die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid, einer Anonymstrafverfügung oder in einer Strafverfügung geahndet wird, wie es das Gesetz vorsieht. Ein Rechtsanspruch besteht für sie nicht. Bei der Beurteilung der Schwere des Verstoßes wird berücksichtigt, ob andere Verkehrsteilnehmer behindert/gefährdet wurden oder werden konnten und inwieweit die Gefahr eskaliert ist. Einem geringfügigen Verstoß kann daher mit einer Verwarnung oder einer Entscheidung über eine ausnahmsweise Herabsetzung der Geldbuße (§ 20 VStG) begegnet werden. Die höchsten Bußgelder werden nur ausnahmsweise bei besonders schweren Verstößen verhängt.

Organstrafverfügung

Bei minderschweren Verkehrsdelikten wird eine Organstrafverfügung von Polizeibeamten oder behördlich beauftragten Mitarbeitern ausgesprochen. Bußgelder werden vor Ort bezahlt oder Sie finden einen hinter dem Scheibenwischer hinterlassenen Postbeleg. Sollten Sie nicht genügend Bargeld bei sich haben, können Sie auch eine Zahlungskarte nutzen (sofern die technische Ausstattung des Geldgebers dies zulässt) oder Sie erhalten eine Postanweisung. Sie sind verpflichtet, diese innerhalb von zwei Wochen nach der Zuwiderhandlung bei der österreichischen Post oder per Banküberweisung zu begleichen. Tun Sie dies nicht oder weigern Sie sich aus irgendeinem Grund, das Bußgeld zu zahlen, wird Ihr Vergehen im Verwaltungsverfahren weiter behandelt. Gegen bereits gezahlte Bußgeldbescheide ist keine Berufung möglich.

Es kann eine Organstrafverfügung bis zu einem Höchstbetrag von 90 € verhängt werden.

Anonymstrafverfügung (per Post)

Bei dokumentierten Verkehrsdelikten ohne Angabe eines konkreten Fahrers kommt die Anonymstrafverfügung zum Einsatz. Die Verfügung wird also nicht gegen eine konkrete Person geführt, sondern die Aufforderung zur Zahlung des Bußgeldes wird der Person zugestellt, die den Täter ermitteln kann (Fahrzeughalter). Es wird für bestimmte Arten von Verstößen verwendet (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, die per Radar erfasst werden, Geschwindigkeitsüberschreitungen, die während einer Abschnittskontrolle auf Video dokumentiert werden, oder das Überfahren einer roten Ampel).

Die österreichische Polizei ist bereits in der Lage, aus der zentralen Datenbank die Halter von Fahrzeugen mit slowakischen Kennzeichen herauszufinden und schickt Bußgelder an die Slowakei. Mit der Zahlung eines solchen Bußgeldes ist der Fall für die österreichischen Behörden abgeschlossen, und es werden keine weiteren Ermittlungen darüber angestellt, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung gelenkt hat. Wenn das Bußgeld nicht innerhalb von vier Wochen auf dem Konto der Verwaltungsbehörde gutgeschrieben wird, wird der Fall zur weiteren Untersuchung weitergeleitet. Der Fahrerlaubnisinhaber hat dann zwei Wochen Zeit, den Fahrer zu ermitteln, der den Verstoß verursacht hat. Tut er dies nicht, wird die österreichische Verwaltungsbehörde in Zusammenarbeit mit der slowakischen Partei weitere Schritte zur Ermittlung des Fahrers unternehmen. In keinem Fall wird das Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtzahlung der Geldbuße und Ignorieren der österreichischen Behörden eingestellt. Gegen eine bereits gezahlte Geldstrafe kann in einem anonymen Verfahren kein Rechtsmittel eingelegt werden.

Die Höchststrafe in Anonymstrafverfügung  beträgt 365 €.

Strafverfügung

Für den Fall, dass der Fahrer die Organstrafverfügung oder Anonymstrafverfügung  verhängte Bußgeld nicht fristgerecht zahlt oder wiederholt eine Straftat begangen hat oder eine besonders schwere Straftat begangen hat, wird die Angelegenheit entweder in abgekürzter oder in ordentlicher Strafverfügung weiter behandelt . Auf das Bußgeld kommen also Verwaltungsgebühren hinzu, sodass die Endkosten um ein Vielfaches höher ausfallen können als das Bußgeld selbst.

Die Bußgeldsätze liegen zwischen 36 und 2 180 Euro, bei einer abgekürzten Strafverfügung kann maximal eine Geldbuße von 600 Euro verhängt werden. In ordentlicher Strafverfügung kann bei besonders schweren Verstößen oder grober Fahrlässigkeit oder wiederholten Verstößen eine Höchststrafe verhängt und auch ein Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet werden (§ 99 Abs 2 lit c StVO). Für Verstöße nach dem KFG (mit NWV-ÖAMTC-Fachbuch „Verkehrsrecht-Band II“) gibt es keine Bußgeldstaffelung. Der rein theoretische Höchstbetrag des Bußgeldes im regulären Verfahren beträgt 5.000 €.
 

Beispielhafte Bußgeldsätze

Geschwindigkeitsübertretung

Bei besonders schweren Verstößen oder grober Fahrlässigkeit kann im Verwaltungsverfahren eine Geldstrafe bis zu 2.180 Euro verhängt werden (§ 99 Abs 2d, § 99 Abs 2 lit. c StVO) oder ein Antrag auf Entziehung der Lenkberechtigung gestellt werden (§ 7 Abs 3 Z 3 FSG).

Geschwindigkeitsübertretungen im Dorf
Verstoß

Vom Ort

Per Post

bis zu 20 km/Stunde

30 €

29-60 €

bis zu 30 km/Stunde

50 €

56-72 €*

bis zu 40 km/Stunde

ab 150 €

ab 150 €*

über 40 km/Stunde

- *

ab 300 €*

*Möglichkeit der Strafverfügung
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb des Dorfes
Verstoß

Vom Ort

Per Post

bis 30 km/Stunde

50 €

56-90 €

bis 40 km/Stunde

70 €

140-160 € *

bis 50 km/Stunde

- *

150-300 € *

über 50 km/Stunde

- *

- *

*Möglichkeit der Strafverfügung
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn
Verstoß

Vom Ort

Per Post

bis 20 km/Stunde

30 €

45 €

bis 30 km/Stunde

50 €

60 €

über 30 km/Stunde

- *

- *

*Möglichkeit der Strafverfügung
Unangemessen langsames Fahren
Verstoß

Vom Ort

Per Post

langsame Fahrt

20 €

30-40 €*

*Möglichkeit der Strafverfügung

Alkohol und Drogen

Alkohol- und Drogenkonsum werden ausnahmslos immer in Strafverfügung behandelt. Beim Alkohol haben Normalfahrer eine Toleranz von bis zu 0,5 Promille. Normale Autofahrer werden bis zu diesem Betrag nicht bestraft. Für Fahrer von Lkw über 7,5 t und Bussen gilt eine Toleranz von bis zu 0,099 Promille. Dieser Wert gilt auch für Fahrschüler und Fahrer von Mopeds und Traktoren unter 20 Jahren.

Verstoß

Höhe der Geldbuße

Hinweis

Alkohol 0,1-0,49 Promille

36 – 2180 €
in Strafverfügung

Fahrer von Lkw über 7,5 T.

Alkohol 0,1-0,5 Promille

363 – 2180 €
in Strafverfügung

Gilt für Busfahrer

Alkohol 0,5 – 0,79 Promille

300 – 3700 €
in Strafverfügung

Gilt für alle Fahrer

Alkohol 0,8 – 1,19 Promille

800 – 3700 €
in Strafverfügung

Gilt für alle Fahrer

Alkohol 1,2 – 1,59 Promille

1200 – 4400 €
in Strafverfügung

Gilt für alle Fahrer

Alkohol über 1,6 Promille

1600 – 5900 €
in Strafverfügung

Gilt auch für die Verweigerung eines Alkoholtests

Ein Bußgeld wird auch wegen mangelnder Fahreignung verhängt, und je nach Schwere des Verstoßes wird eine Geldstrafe oder der sofortige Entzug des Führerscheins verhängt.

Fußgänger- und Radfahrerüberwege

Die Beschränkung eines Fußgängers oder Radfahrers an einem Fußgängerüberweg wird im Strafverfügung meist mit einem Bußgeld von 72 bis 2180 Euro geahndet (§ 99 Abs 2c). Darüber hinaus wird ein Eintrag in das Führerscheinregister vorgenommen, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer gefährdet wird.

Beschränkung von Fußgängern, die sich einem Fußgängerüberweg nähern

Vom Ort

Per Post

50 €

30 – 70 €*

Einschränkung von Fußgängern an einem Fußgängerüberweg

Vom Ort

Per Post

- *

60 – 72 €*

Gefährdung eines Fußgängers an einem Fußgängerüberweg

Vom Ort

Per Post

- *

- *

Beschränkung eines Radfahrers, der sich einem Radwegübergang nähert

Vom Ort

Per Post

50 €

50 – 70 €*

Beschränkung von Radfahrern auf einem Radwegübergang 

Vom Ort

Per Post

nie*

58 – 72 €*

Gefährdung eines Radfahrers an einem Radfahrerübergang

Vom Ort

Per Post

- *

- *

* Möglichkeit der Strafverfügung

Semaphoren und STOP-Schild

Bei Rotlichtverstößen und Verstößen vor einem Bahnübergang kann neben einer Geldstrafe auch ein Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet werden (§ 7 Abs 3 Z 3 FSG).

Verstoß

Organstrafverfügung

Anonymstrafverfügung 

Überqueren einer gelben Ampel

30 €

36 – 42 € / *

Überqueren einer roten Ampel

70 €

58 – 70 € / *

Überfahren einer roten Ampel und gleichzeitige Missachtung der Vorfahrt

- / spk*

- / spk*

Nichtanhalten vor einer durchgezogenen Querlinie vor einem Stoppschild (ohne Verstoß gegen ein Vorfahrtsgebot)

30 €

30 – 60 € / *

Nichtbeachtung der Vorfahrt an einem Stoppschild

- / spk*

- / *

Überholen oder Parken vor einem Bahnübergang oder Nichtanhalten an einem Stoppschild

60 €

50 – 70 €

* Strafverfügung

Parken

Verstoß

Organstrafverfügun

Anonymstrafverfügung 

Unerlaubtes Kurzzeitparken

36 €

- / *

Missachtung des Steh- oder Parkverbots

36 €

21 – 72 €

* Strafverfügung

Ausgewählte Straftaten

Bei Verstößen wie dem Nichtanlegen des Sicherheitsgurts oder des Schutzhelms wird nicht nur der Fahrer, sondern jede beförderte Person, die das Vergehen begeht, mit einer Geldstrafe belegt. Der Höchstbetrag des Bußgeldes beträgt 72 €.

Verstoß

Organstrafverfügun

Anonymstrafverfügung 

Verstoß gegen das Handynutzungsverbot

50 €

- / *

Nichtbenutzung eines Sicherheitsgurtes

35-72 €

- / *

Unvernünftiges Hupen

15 €

14 – 20 € / *

Nichttragen eines Schutzhelms

35 €

- / *

Radfahren, ohne den Lenker zu halten

30 €

- / *

* Strafverfügung

Andere Bußgelder

Verstoß

Organstrafverfügun

Anonymstrafverfügung 

Kinder auf der Straße oder am Straßenrand spielen lassen

14 €

- / in Strafverfügung max. 72 €

Verschmutzung der Straße oder Vernachlässigung der ordnungsgemäßen Reinigung der Straße

40 €

40 € / *

Sicherheitsabstand zwischen 0,2 - 0,4 Sekunden

- / *

- / *

Verwendung von Nebelscheinwerfern bei guter Sicht

innerhalb Dorf 30 €, außerhalb Dorf 50 €

36 – 60 €

Nichtbenutzung der Beleuchtung bei eingeschränkter Sicht

innerhalb Dorf 30 €, außerhalb Dorf 50 €

36 – 60 €

Fahren in entgegengesetzter Richtung in einer Einbahnstraße

50 €

56-58 € / *

Überschreiten der vollen Linie

50 €

35 – 80 €

Unterlassen des Blinkens vor einem Richtungswechsel

35 €

36 – 42 € / *

Unzulässiges Rechtsüberholen

40 €

40 – 80 € / *

Beschleunigung des Überholten während des Überholvorgangs

40 €

36 – 80 € / *

Überholen eines Fahrzeugs bei schlechter Sicht

50 €

58 – 100 € / *

Nichteinhaltung eines Sicherheitsabstands

50 €

36 – 80 €

Nichtbeachtung der Vorfahrt

70 €

58 – 80 € / *

Verstoß gegen die Befehlsmarkierung

30-70€

36 – 70 €

Unzulässige Veränderung des Fahrzeugs

15 €

- / *

* Strafverfügung

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