Während die Slowakei und die meisten europäischen Länder einen einheitlichen Bußgeldtarif haben, bildet Österreich eine Ausnahme. Die Höhe der Bußgelder wird von den einzelnen Regionen festgelegt. Auf den ersten Blick hat das undurchsichtige Bußgeldsystem seine eigenen Regeln.
Für slowakische Autofahrer gibt es zwei gängige Formen von Bußgeldern, nämlich Organstrafverfügung oder Bußgelder in Anonymverfügung. Fälle, in denen Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro verhängt werden, sind in Österreich eher die Ausnahme und werden bei erheblichen Verstößen gegen die Vorschriften verhängt, insbesondere bei aggressiver Fahrweise oder bei Missachtung eines bereits verhängten Bußgeldes.
System der Vergabe von Geldbußen
Bei gewöhnlichen Verkehrsdelikten wird in der Regel ein abgekürztes Strafverfahren gegen den Täter geführt, das heißt:
- Organstrafverfügung
- Anonymstrafverfügung – Per Post
- Strafverfügung
Der Polizeibeamte oder die Verwaltungsbehörde entscheidet, ob die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldbescheid, einer Anonymstrafverfügung oder in einer Strafverfügung geahndet wird, wie es das Gesetz vorsieht. Ein Rechtsanspruch besteht für sie nicht. Bei der Beurteilung der Schwere des Verstoßes wird berücksichtigt, ob andere Verkehrsteilnehmer behindert/gefährdet wurden oder werden konnten und inwieweit die Gefahr eskaliert ist. Einem geringfügigen Verstoß kann daher mit einer Verwarnung oder einer Entscheidung über eine ausnahmsweise Herabsetzung der Geldbuße (§ 20 VStG) begegnet werden. Die höchsten Bußgelder werden nur ausnahmsweise bei besonders schweren Verstößen verhängt.
Organstrafverfügung
Bei minderschweren Verkehrsdelikten wird eine Organstrafverfügung von Polizeibeamten oder behördlich beauftragten Mitarbeitern ausgesprochen. Bußgelder werden vor Ort bezahlt oder Sie finden einen hinter dem Scheibenwischer hinterlassenen Postbeleg. Sollten Sie nicht genügend Bargeld bei sich haben, können Sie auch eine Zahlungskarte nutzen (sofern die technische Ausstattung des Geldgebers dies zulässt) oder Sie erhalten eine Postanweisung. Sie sind verpflichtet, diese innerhalb von zwei Wochen nach der Zuwiderhandlung bei der österreichischen Post oder per Banküberweisung zu begleichen. Tun Sie dies nicht oder weigern Sie sich aus irgendeinem Grund, das Bußgeld zu zahlen, wird Ihr Vergehen im Verwaltungsverfahren weiter behandelt. Gegen bereits gezahlte Bußgeldbescheide ist keine Berufung möglich.
Es kann eine Organstrafverfügung bis zu einem Höchstbetrag von 90 € verhängt werden.
Anonymstrafverfügung (per Post)
Bei dokumentierten Verkehrsdelikten ohne Angabe eines konkreten Fahrers kommt die Anonymstrafverfügung zum Einsatz. Die Verfügung wird also nicht gegen eine konkrete Person geführt, sondern die Aufforderung zur Zahlung des Bußgeldes wird der Person zugestellt, die den Täter ermitteln kann (Fahrzeughalter). Es wird für bestimmte Arten von Verstößen verwendet (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, die per Radar erfasst werden, Geschwindigkeitsüberschreitungen, die während einer Abschnittskontrolle auf Video dokumentiert werden, oder das Überfahren einer roten Ampel).
Die österreichische Polizei ist bereits in der Lage, aus der zentralen Datenbank die Halter von Fahrzeugen mit slowakischen Kennzeichen herauszufinden und schickt Bußgelder an die Slowakei. Mit der Zahlung eines solchen Bußgeldes ist der Fall für die österreichischen Behörden abgeschlossen, und es werden keine weiteren Ermittlungen darüber angestellt, wer das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung gelenkt hat. Wenn das Bußgeld nicht innerhalb von vier Wochen auf dem Konto der Verwaltungsbehörde gutgeschrieben wird, wird der Fall zur weiteren Untersuchung weitergeleitet. Der Fahrerlaubnisinhaber hat dann zwei Wochen Zeit, den Fahrer zu ermitteln, der den Verstoß verursacht hat. Tut er dies nicht, wird die österreichische Verwaltungsbehörde in Zusammenarbeit mit der slowakischen Partei weitere Schritte zur Ermittlung des Fahrers unternehmen. In keinem Fall wird das Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtzahlung der Geldbuße und Ignorieren der österreichischen Behörden eingestellt. Gegen eine bereits gezahlte Geldstrafe kann in einem anonymen Verfahren kein Rechtsmittel eingelegt werden.
Die Höchststrafe in Anonymstrafverfügung beträgt 365 €.
Strafverfügung
Für den Fall, dass der Fahrer die Organstrafverfügung oder Anonymstrafverfügung verhängte Bußgeld nicht fristgerecht zahlt oder wiederholt eine Straftat begangen hat oder eine besonders schwere Straftat begangen hat, wird die Angelegenheit entweder in abgekürzter oder in ordentlicher Strafverfügung weiter behandelt . Auf das Bußgeld kommen also Verwaltungsgebühren hinzu, sodass die Endkosten um ein Vielfaches höher ausfallen können als das Bußgeld selbst.
Die Bußgeldsätze liegen zwischen 36 und 2 180 Euro, bei einer abgekürzten Strafverfügung kann maximal eine Geldbuße von 600 Euro verhängt werden. In ordentlicher Strafverfügung kann bei besonders schweren Verstößen oder grober Fahrlässigkeit oder wiederholten Verstößen eine Höchststrafe verhängt und auch ein Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet werden (§ 99 Abs 2 lit c StVO). Für Verstöße nach dem KFG (mit NWV-ÖAMTC-Fachbuch „Verkehrsrecht-Band II“) gibt es keine Bußgeldstaffelung. Der rein theoretische Höchstbetrag des Bußgeldes im regulären Verfahren beträgt 5.000 €.
Beispielhafte Bußgeldsätze
Geschwindigkeitsübertretung
Bei besonders schweren Verstößen oder grober Fahrlässigkeit kann im Verwaltungsverfahren eine Geldstrafe bis zu 2.180 Euro verhängt werden (§ 99 Abs 2d, § 99 Abs 2 lit. c StVO) oder ein Antrag auf Entziehung der Lenkberechtigung gestellt werden (§ 7 Abs 3 Z 3 FSG).
Geschwindigkeitsübertretungen im Dorf | ||
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Verstoß | Vom Ort | Per Post |
bis zu 20 km/Stunde | 30 € | 29-60 € |
bis zu 30 km/Stunde | 50 € | 56-72 €* |
bis zu 40 km/Stunde | ab 150 € | ab 150 €* |
über 40 km/Stunde | - * | ab 300 €* |
*Möglichkeit der Strafverfügung |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb des Dorfes | ||
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Verstoß | Vom Ort | Per Post |
bis 30 km/Stunde | 50 € | 56-90 € |
bis 40 km/Stunde | 70 € | 140-160 € * |
bis 50 km/Stunde | - * | 150-300 € * |
über 50 km/Stunde | - * | - * |
*Möglichkeit der Strafverfügung |
Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn | ||
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Verstoß | Vom Ort | Per Post |
bis 20 km/Stunde | 30 € | 45 € |
bis 30 km/Stunde | 50 € | 60 € |
über 30 km/Stunde | - * | - * |
*Möglichkeit der Strafverfügung |
Unangemessen langsames Fahren | ||
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Verstoß | Vom Ort | Per Post |
langsame Fahrt | 20 € | 30-40 €* |
*Möglichkeit der Strafverfügung |
Alkohol und Drogen
Alkohol- und Drogenkonsum werden ausnahmslos immer in Strafverfügung behandelt. Beim Alkohol haben Normalfahrer eine Toleranz von bis zu 0,5 Promille. Normale Autofahrer werden bis zu diesem Betrag nicht bestraft. Für Fahrer von Lkw über 7,5 t und Bussen gilt eine Toleranz von bis zu 0,099 Promille. Dieser Wert gilt auch für Fahrschüler und Fahrer von Mopeds und Traktoren unter 20 Jahren.
Verstoß | Höhe der Geldbuße | Hinweis |
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Alkohol 0,1-0,49 Promille | 36 – 2180 € | Fahrer von Lkw über 7,5 T. |
Alkohol 0,1-0,5 Promille | 363 – 2180 € | Gilt für Busfahrer |
Alkohol 0,5 – 0,79 Promille | 300 – 3700 € | Gilt für alle Fahrer |
Alkohol 0,8 – 1,19 Promille | 800 – 3700 € | Gilt für alle Fahrer |
Alkohol 1,2 – 1,59 Promille | 1200 – 4400 € | Gilt für alle Fahrer |
Alkohol über 1,6 Promille | 1600 – 5900 € | Gilt auch für die Verweigerung eines Alkoholtests |
Ein Bußgeld wird auch wegen mangelnder Fahreignung verhängt, und je nach Schwere des Verstoßes wird eine Geldstrafe oder der sofortige Entzug des Führerscheins verhängt.
Fußgänger- und Radfahrerüberwege
Die Beschränkung eines Fußgängers oder Radfahrers an einem Fußgängerüberweg wird im Strafverfügung meist mit einem Bußgeld von 72 bis 2180 Euro geahndet (§ 99 Abs 2c). Darüber hinaus wird ein Eintrag in das Führerscheinregister vorgenommen, wenn ein Fußgänger oder Radfahrer gefährdet wird.
Beschränkung von Fußgängern, die sich einem Fußgängerüberweg nähern | |
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Vom Ort | Per Post |
50 € | 30 – 70 €* |
Einschränkung von Fußgängern an einem Fußgängerüberweg | |
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Vom Ort | Per Post |
- * | 60 – 72 €* |
Gefährdung eines Fußgängers an einem Fußgängerüberweg | |
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Vom Ort | Per Post |
- * | - * |
Beschränkung eines Radfahrers, der sich einem Radwegübergang nähert | |
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Vom Ort | Per Post |
50 € | 50 – 70 €* |
Beschränkung von Radfahrern auf einem Radwegübergang | |
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Vom Ort | Per Post |
nie* | 58 – 72 €* |
Gefährdung eines Radfahrers an einem Radfahrerübergang | |
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Vom Ort | Per Post |
- * | - * |
* Möglichkeit der Strafverfügung |
Semaphoren und STOP-Schild
Bei Rotlichtverstößen und Verstößen vor einem Bahnübergang kann neben einer Geldstrafe auch ein Verfahren zum Entzug der Fahrerlaubnis eingeleitet werden (§ 7 Abs 3 Z 3 FSG).
Verstoß | Organstrafverfügung | Anonymstrafverfügung |
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Überqueren einer gelben Ampel | 30 € | 36 – 42 € / * |
Überqueren einer roten Ampel | 70 € | 58 – 70 € / * |
Überfahren einer roten Ampel und gleichzeitige Missachtung der Vorfahrt | - / spk* | - / spk* |
Nichtanhalten vor einer durchgezogenen Querlinie vor einem Stoppschild (ohne Verstoß gegen ein Vorfahrtsgebot) | 30 € | 30 – 60 € / * |
Nichtbeachtung der Vorfahrt an einem Stoppschild | - / spk* | - / * |
Überholen oder Parken vor einem Bahnübergang oder Nichtanhalten an einem Stoppschild | 60 € | 50 – 70 € |
* Strafverfügung
Parken
Verstoß | Organstrafverfügun | Anonymstrafverfügung |
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Unerlaubtes Kurzzeitparken | 36 € | - / * |
Missachtung des Steh- oder Parkverbots | 36 € | 21 – 72 € |
* Strafverfügung
Ausgewählte Straftaten
Bei Verstößen wie dem Nichtanlegen des Sicherheitsgurts oder des Schutzhelms wird nicht nur der Fahrer, sondern jede beförderte Person, die das Vergehen begeht, mit einer Geldstrafe belegt. Der Höchstbetrag des Bußgeldes beträgt 72 €.
Verstoß | Organstrafverfügun | Anonymstrafverfügung |
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Verstoß gegen das Handynutzungsverbot | 50 € | - / * |
Nichtbenutzung eines Sicherheitsgurtes | 35-72 € | - / * |
Unvernünftiges Hupen | 15 € | 14 – 20 € / * |
Nichttragen eines Schutzhelms | 35 € | - / * |
Radfahren, ohne den Lenker zu halten | 30 € | - / * |
* Strafverfügung
Andere Bußgelder
Verstoß | Organstrafverfügun | Anonymstrafverfügung |
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Kinder auf der Straße oder am Straßenrand spielen lassen | 14 € | - / in Strafverfügung max. 72 € |
Verschmutzung der Straße oder Vernachlässigung der ordnungsgemäßen Reinigung der Straße | 40 € | 40 € / * |
Sicherheitsabstand zwischen 0,2 - 0,4 Sekunden | - / * | - / * |
Verwendung von Nebelscheinwerfern bei guter Sicht | innerhalb Dorf 30 €, außerhalb Dorf 50 € | 36 – 60 € |
Nichtbenutzung der Beleuchtung bei eingeschränkter Sicht | innerhalb Dorf 30 €, außerhalb Dorf 50 € | 36 – 60 € |
Fahren in entgegengesetzter Richtung in einer Einbahnstraße | 50 € | 56-58 € / * |
Überschreiten der vollen Linie | 50 € | 35 – 80 € |
Unterlassen des Blinkens vor einem Richtungswechsel | 35 € | 36 – 42 € / * |
Unzulässiges Rechtsüberholen | 40 € | 40 – 80 € / * |
Beschleunigung des Überholten während des Überholvorgangs | 40 € | 36 – 80 € / * |
Überholen eines Fahrzeugs bei schlechter Sicht | 50 € | 58 – 100 € / * |
Nichteinhaltung eines Sicherheitsabstands | 50 € | 36 – 80 € |
Nichtbeachtung der Vorfahrt | 70 € | 58 – 80 € / * |
Verstoß gegen die Befehlsmarkierung | 30-70€ | 36 – 70 € |
Unzulässige Veränderung des Fahrzeugs | 15 € | - / * |
* Strafverfügung