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IG-L Geschwindigkeitsbegrenzung

Viele slowakische Autofahrer haben auf einem unendlich langen Abschnitt der österreichischen Autobahn eine Geschwindigkeitsbegrenzung von meist 100 km/h mit der Zusatzbezeichnung IG-L erlebt. Sie fragen sich oft, ob sie versehentlich das Ende der Beschränkung verpasst haben. Wozu dient diese „unvernünftige“ Einschränkung?

Abschnitte mit Einschränkungen liegen meist in der Nähe größerer Städte oder wichtiger Autobahnkreuze und können mehrere Dutzend Kilometer lang sein.

Was bedeutet IG-L?

Diese Beschränkung hat ihren Grund im österreichischen Umweltschutzprogramm. IG-L ist eine Abkürzung für das Immissionsschutzgesetz-Luft und steht als Zusatz unter dem Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf Autobahnen und einigen Schnellstraßen. Die Geschwindigkeit ist in der Regel auf 100 km/h begrenzt und soll die Abgasemissionen reduzieren. Sie wird als Vorsichtsmaßnahme oder bei Feststellung einer erhöhten Konzentration auf einem bestimmten Streckenabschnitt aktiviert.

Vorsicht vor Bußgeldern

Wenn Sie auf einem gemessenen Abschnitt mit einer IG-L-Beschränkung die Geschwindigkeit überschreiten, begehen Sie eine Straftat, verstoßen aber gegen zwei Gesetze, nämlich die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Luftreinhalteschutzverordnung (IG-L). Die Höhe des Bußgeldes ist daher höher als bei normaler Geschwindigkeitsüberschreitung. In den letzten Jahren hat das Umweltministerium die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in IG-L-Zonen erhöht, und diese Bußgelder werden auch in Zukunft weiter steigen. Seitdem kann bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 30 km/h ein Bußgeld von bis zu 90 Euro verhängt werden. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 30 km/h wird die Höhe der Sanktionen im Verwaltungsverfahren festgelegt, wobei zusätzlich die entsprechenden Gebühren zu berücksichtigen sind. Mehr zum Thema Bußgelder in Österreich finden Sie im Artikel Bußgelder.

Wo gelten die Geschwindigkeitsbegrenzungen nach IG-L?

Bundesland

Autobahn

OberösterreichA1
SalzburgA1, A10
SteiermarkA9, A2
Tirol (dauerhaftes Tempolimit von 100 km/h)A12, A13
KärntenA2
VorarlbergA14

Geschwindigkeitsbegrenzungen nach IG-L werden vom jeweiligen Bundesland vorgeschrieben. Sie existieren derzeit auf Autobahn- und Schnellstraßenabschnitten in Tirol, Salzburg, der Steiermark, Oberösterreich und Kärnten mit einer Gesamtlänge von über 400 km.

Ausnahmeregelung für Elektrofahrzeuge

Ab Montag, den 1. Juli 2019, sind reine Elektrofahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellentechnologie von den IG-L-Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen und Schnellstraßen befreit. Mit dieser Ende 2018 beschlossenen Ausnahme soll unter anderem ein zusätzlicher Anreiz zur Förderung der Elektromobilität in Österreich geschaffen werden. Plug-in-Hybride müssen sich weiterhin an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten.

Voraussetzungen für die Freistellung

Die Ausnahme von der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nur für Fahrzeuge, die ein Nummernschild mit grüner Beschriftung haben. Seit April 2017 kann sie für reine Elektrofahrzeuge beantragt werden, ist aber nicht obligatorisch. Wer möchte, kann an seinem Elektroauto ein Nummernschild mit schwarzer Aufschrift behalten – dann muss er sich allerdings wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung halten.

Die Ausnahme für Elektrofahrzeuge gilt nur auf Straßenabschnitten, auf denen die Beschilderung darauf hinweist. Sofern keine entsprechenden Hinweisschilder angebracht werden, gelten daher weiterhin die auf Grundlage des IG-L festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzungen für alle Fahrzeuge, unabhängig von Antriebsart und Kennzeichen.

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